Definitionen Neobiota

Neobiota sind gebietsfremde Arten - Neozoen (Tiere) und Neophyten (Pflanzen) - die sich mit menschlicher Einflussnahme in einem Gebiet stark ausbreiten, in dem sie davor nicht heimisch waren. Ihnen gemeinsam ist, dass sie als Gebietsfremde keine natürlichen Feinde oder Konkurrenzarten vorfinden und sich invasiv ausbreiten.

 

Neophyten

Neophyten ist die Bezeichnung für Pflanzen, die erst seit der Entdeckung Amerikas (1492) bei uns absichtlich eingeführt oder versehentlich eingeschleppt wurden und in der Folge verwildert sind. Wörtlich übersetzt bedeutet Neophyten «neue Pflanzen».

neophyt.ch

Neozoen

Als Neozoen werden gebietsfremde Tierarten bezeichnet, z.B. der Wachbär, die Spanische Wegschnecke oder der asiatische Laubholzbock.

Neophyten im Wald

Problempflanzen

Einige der neuen Pflanzen können sich invasiv verhalten und wegen ihrer starken Ausbreitung Standortbedingungen für einheimische Pflanzen verändern und diese gar verdrängen. Diese Problempflanzen bezeichnet man als invasive Neophyten

Im Wald bereiten derzeit insbesondere das drüsige Springkraut (aus dem Himalaya), die kanadische Goldrute (aus Nordamerika), der Japanknöterich (Ostasien) und der Sommerflieder (China, Tibet) Probleme. Sie überwuchern grosse Gebiete und verdrängen z.B. das «echte Springkraut», welches in Mitteleuropa gelbblühend mit einer Wuchshöhe von 30-70 cm vorkommt. Das invasive Springkraut wächst bis zu 1m hoch, blüht lilafarben.
Für den Menschen gesundheitsgefährdend sind Ambrosia und der Riesenbärenklau.

Im Wald eingeschleppt werden diese Arten hauptsächlich durch das Deponieren von Gartenabfällen im Wald, die Samen verbreiten sich dann an Fahrzeugreifen oder Schuhsohlen weiter.

Bekämpfung

Dem Forstbetrieb steht kein Budget zur Bekämpfung der Neophyten zu Verfügung. Mit Asylprojekten oder Schülereinsätzen können punktuell kleine Flächen bearbeitet werden. Bei allen Arten ist der richtige Zeitpunkt und die richtige Art der Massnahmen besonders wichtig!

Oft versuchen uns Waldbesucher bei der Neophytenbekämpfung unaufgefordert zu unterstützen. Bei diesen gut gemeinten Aktionen kann aber der Schaden auch vergrössert werden. Drüsiges Springkraut soll, wenn die Samenknospen reif sind und «springen», auf keinen Fall angefasst werden. Auch wenn ausgerissene Pflanzen auf die Waldstrasse gelegt werden, begünstigt dies die weitere Verbreitung durch Fahrzeuge und Fussgänger.
Hilfreich ist es, die Pflanzen VOR der Blüte und Samenreife auszureissen und z.B. auf einem Wurzelstock oder 2-3m vom Wegrand weg zu deponieren, damit diese vertrocknen. Eine Entsorgung in einem Abfallsack, welcher in die Verbrennung geht, käme auch in Frage.

Wir vom Forstbetrieb unternehmen alles, was im Rahmen unserer personellen und finanziellen Möglichkeiten liegt, um die invasiven Neophyten zu bekämpfen. 

Unser Schwerpunkt liegt besonders in diversen Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung: Verschleppung durch Maschinen vermeiden, Pflanzenteile ausreissen vor der Blüte etc.

Meldung richten Sie bitte direkt an den Forstbetrieb. Bitte werden Sie nicht selber im Wald aktiv und reissen Sie keine Pflanzen aus! Immer wieder kommt es zu Schäden durch Verwechslungen oder eine gut gemeinte Aktion verstärkt die Ausbreitung.

Thema Neophyten im Wald am Waldumgang 2021

Neophyten im Garten

Die Wahl der Pflanzen für den Garten hat einen wesentlichen Einfluss auf die Verbreitung von Neophyten ( nichtheimische Problempflanzen) im Wald. Noch immer werden potentielle Problempflanzen für den Hausgarten zum Verkauf angeboten. Durch gute Information können Sie mithelfen, deren Verbreitung zu vermeiden.

Flyer Neophyten im Garten

Praxishilfe Neophyten

Laubholzbockkäfer

Beim Verdacht, einen Asiatischen Laubholzbockkäfers gefunden zu haben, versuchen Sie den Käfer lebend zu fangen, um nicht versehentlich einen geschätzten einheimischen Artgenossen zu töten. Merkmale und weitere Infos entnehmen Sie bitte folgenden Merkblättern:

Merkblatt des Bundesamts für Umwelt

 

Feuerbrand, Buchsbaumzünsler oder Bockkäfer im Hausgarten

Bei Befall mit Krankheiten oder invasiven Schädlingen im Hausgarten geben Ihnen die unten aufgeführten Merkblätter oder der Pflanzenschutzbeauftragte Ihrer Wohngemeinde Auskunft.

Pflanzenschutzbeauftragter Ihrer Gemeinde

Kantonaler Pflanzenschutzdienst

Für Fragen zum Thema Pflanzenschutz ist Ihr Ansprechpartner der Kantonale Pflanzenschutzdienst.

Kantonaler Pflanzenschutzdienst