Darf ich im Wald Feuer machen?

Feuerstellen

Im Wald darf Feuer nur in bestehenden und befestigten Feuerstelle gemacht werden.
Bei Wind ist Feuern im Wald zu unterlassen, Feuer ausserhalb der befestigten Feuerstellen ist verboten.

Bei akuter Waldbrandgefahr erlassen der Kanton oder die Gemeinden Beschränkungen oder Feuerverbote zur Verhinderung von Waldbränden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise!

Wer im Wald ein Feuer macht ist grundsätzlich dafür verantwortlich und für Schäden haftbar.

Feuerholz

Trockenes Astmaterial zum Feuern darf vom Boden aufgesammelt werden.
Cheminéeholz kann beim Forstbetrieb in Jutetaschen zu 16kg  bezogen werden.
An bestimmten Feuerstellen stellen die Betreiber gegen eine geringe Kostenbeteiligung Brennholz zu Verfügung.

Im Wald aufgestapeltes aufbereitetes Holz gehört jemanden und darf nicht verbrannt werden.